Verbotsschilder

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Verbotsschilder

Verbotsschilder stehen für Sicherheit, denn Verbotsschilder sollen Unfälle beziehungsweise Arbeitsunfälle vermeiden.  Im Straßenverkehr treffen diese Hinweisschilder eindeutige Aussagen zu dem erlaubten mehr jedoch zu den nicht erlaubten Verkehrsverhalten. Aber auch in jeder Form von Unternehmen sind diese Schilder nicht nur vorgeschrieben; sie treffen eindeutige Aussagen zu dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter und wirken somit maßgeblich beeinflussend auf das Verhalten der Mitarbeiter ein. Durch Brandschutzschilder mit einem Verbot können zum Beispiel folgenreiche Unfälle vermieden werden, weil sich zum Beispiel Brandschutztüren geschlossen werden, können da sie durch Verbote nicht sinnlos verstellt wurden. Durch Verbotsschilder wird also gefährliches Verhalten untersagt. Aber es gibt auch Verbotszeichen mit anderem Hintergedanken. Beispielsweise wird durch Verbotsschilder „Essen und Trinken verboten“ an Bekleidungsgeschäften vermieden, dass Kunden versehentlich die Ware beschädigen und somit dem Unternehmen Umsatzausfälle entstehen.
Im Gegensatz zu den Verbotsschildern gibt es zusätzlich auch noch Gebotsschilder. Sie zeigen Personen, wie Unfälle vermieden werden können. Das heißt sie gebieten etwas zu tun und warnen so indirekt vor möglichen Gefahren. Beispielsweise warnt das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen“ indirekt vor Gefahren auf einer Baustelle, auf der es möglich wäre, von herunter  fallenden Gegenständen verletzt zu werden. Verbotsschilder geben also klare Aussagen zu nicht-erlaubten Verhalten, wohin gegen Gebotsschilder Hinweise auf korrektes Verhalten in Gefahrensituationen geben. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen und eindeutig gekennzeichneten Verbotszeichen, ist es auch möglich individuelle Verbotszeichen zu erwerben.
Warnschilder sind der Verdeutlichung von Gefahren dienlich. Diese gehören nicht zur Klasse der Verbotsschilder weisen dennoch auf bestimmte Gefahrenstellen hin. Rettungschilder und Verbotsschilder sind beides Sicherheitsschilder, Rettungszeichen verbieten aber nicht, sie geben in Einrichtungen oder auf Gegenständen wichtige Hinweise auf lebensrettende Einrichtungen, außerdem leiten sie in Notfallsituationen den sichersten Weg aus der Gefahrensituation. Das wohl geläufigste Schild ist der allseits bekannte Notausgang.
In der BGV A8 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) Teil II § 2 Nummer 3 sind Verbotsschilder wie folgt definiert:  „[Das] Verbotszeichen [ist] ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.“
Die Piktogramme der Verbotsschilder, also die Abbildungen zum Beispiel der Verkehrsschilder, sind nach der DIN (Deutsche Industrie Norm) schwarz. Das Schild besitzt eine runde Form und ist weiß hinterlegt und mit einer roten dicken Umrandung umrandet. Ein entsprechender Querbalken, der durch die Verbotsschilder von links oben nach rechts unten verläuft, streicht das Piktogramm durch und kennzeichnet das Verbot. Die Farbgebung ist durch die RAL Kategorisierung (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.) vorgegeben. Verbotsschilder sind entweder praxisbezogen oder werden oft nach der Berufsgenossenschaftsverordnung BGV A 8 eingesetzt. Lassen sie sich diesbezüglich nur von ausgewiesenen Experten beraten.